Sparen Sie 20% extra durch einen einfachen Trick!
Der Staat macht Privathaushalten nach § 35a Absatz 2 EStG ein Geschenk. Wenn Sie Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen, können Sie 20% der Lohnkosten von der Einkommenssteuer absetzen (maximal 1.200 €). Darunter fallen auch Leistungen von Malern und Tapezierern. Wenn Sie also beispielsweise Ihre 120 m² Wohnung in weiß streichen lassen (Lohnkosten 600 €), schenkt Ihnen der Staat 120 €.Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihre Handwerkerkosten absetzen können.